Mitteilung
In den nächsten Tagen werden Mitarbeiter der Stadtwerke 1.500 ausgesuchte Wasserzähler im sog. Stichprobenverfahren überprüfen.
Dazu werden die Zählerstände der entsprechenden Wasserzähler im Vorbeifahren mittels Fernauslesung abgelesen. Es sind keine Zählerstandsmeldungen der Hauseigentümer notwendig. Wasserzähler deren Fernauslesung bisher abgeschaltet war, werden in diesem Zuge eingeschaltet, um die automatisierte Auslesung zu ermöglichen.
Die gesetzliche Eichfrist von Wasserzählern liegt bei sechs Jahren. Wasserzähler können aber jeweils drei Jahre länger genutzt werden, wenn die Nacheichung einer gesetzlich bestimmten Anzahl ausgewählter Zähler (Stichprobenverfahren) bestanden wird.
Die vom Landesamt für Mess- und Eichwesen festgelegten Zähler müssen vom Wasserversorger innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne ausgebaut bzw. elektronisch abgelesen werden und zur Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle vorgelegt werden.
Wird das Verfahren nicht bestanden, müssen alle Zähler mit demselben Eichjahr gewechselt werden.
Bei erfolgreicher Teilnahme am Stichprobenverfahren werden die Wechselkosten für viele Tausend Zähler eingespart. Die Eichfrist verlängert sich dann um weitere 3 Jahre.
gez.
Roland Brönner
Vorstand