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Gebühren für Wasser

ab 01.01.2024

Verbrauchsgebühr pro m³ Wasserbezug 4,15 Euro (Netto)
+ Mehrwertsteuer 0,29 Euro (7%)

= Gesamt 4,44 Euro (Brutto)

Grundgebühr für den Wasserzähler

(vgl. § 77 Eichordnung)

Die Grund­ge­bühr pro Jahr be­trägt bei der Ver­wen­dung von Was­ser­zäh­lern mit Dau­er­durch­fluss (Q3):

Netto
7% MwSt
Brutto
bis 4 m³/h:
60,00 €
4,20 €
64,20 €
bis 10 m³/h:
80,00 €
5,60 €
85,60 €
bis 16 m³/h:
100,00 €
7,00 €
107,00 €
40 bis 63 m³/h:
160,00 €
11,20 €
171,20 €
über 63 m³/h:
260,00 €
18,20 €
278,20 €

Gartenwasserzähler helfen beim Sparen!

Bei der Berechnung der Wassergebühren wird normalerweise die Menge an geliefertem Trinkwasser mit der Menge an Abwasser gleichgesetzt und in Rechnung gestellt. Trinkwasser, das im Garten zum Bewässern von Pflanzen verwender wird, versickert im Boden und gelangt damit nicht in die Kanalisation. Diese Wassermengen müssen nicht gereinigt und aufbereitet werden. Mit dem Einsatz eines Gartenwasserzählers werden die Wassermengen für die Gartenbewässerung erfasst und bei der Abrechnung der Wassermenge in der Abwasserreinigung abgesetzt.

Ihre Ansprechpartner

Claudia Wirthmann

Heiko Betz

Mitarbeiter im Bereich Trinkwasserversorgung

Erhard Wiltschko

Ralf Schelbert

Christoph Schwertfeger

Ralf Zötzl