Bekanntmachung Amtsblatt 27.01.2025

Erneuerung der Oberdorfstraße, Wernfeld

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden (KU Stadtwerke) gibt bekannt, dass mit der Erneuerung der Oberdorfstraße in Wernfeld in Kürze begonnen wird. Die Bauarbeiten beinhalten die grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus samt Erneuerung der Stützmauern, die Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen, die Verlegung eines Kabelleerrohres sowie den Ausbau des Glasfasernetzes (ext.).

Beauftragt wurde die Firma Zöller-Bau GmbH aus Triefenstein (Tel. 09395/8789-0; info@zoeller-bau.de; www.zoeller-bau.de).

Dergeplante Baubeginn liegtim Februar 2025, witterungsabhängig ab Kalenderwoche 6 (frühestens ab 03.02.2025). Die Bauarbeiten dauern mindestens bis Ende November 2025 an.

Begonnen wird mit den Arbeiten im Kreuzungsbereich Karlstadter Straße zwischen Oberdorfstraße Hausnr. 29 u. 31 bis zur Kreuzung Oberdorfstr./ Heckenweg. Dabei soll versucht werden, die Einschränkungen für alle Anwohner und Gewerbe zu begrenzen. Aufgrund der Baufeldenge wird es in den Arbeitszeiten und je nach Baufortschritt der ausführenden Baufirma tagsüber nicht möglich sein, alle Grundstücke im Baufeld und insbesondere mit dem Fahrzeug zu erreichen. Formal muss daher eine Vollsperrung beantragt werden. Über die verkehrsrechtliche Anordnung werden entscheidende Dienste informiert und die Erreichbarkeiten zu den Anwesen festgelegt (u.a. betrifft dies Einsatz- und Rettungsdienste, Müllabfuhr).

Trinkwasser-Versorgungsleitung und Hausanschlussleitungen sowie Mischwasserkanäle und Grundstücksentwässerungsanlage | Im Zuge der Leitungserneuerungen werden alle alten Leitungen im öffentlichen Straßengrund bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Aufgrund einiger Grenzbebauungen empfiehlt es sich notwendige Erneuerungen im privaten Bereich mit einzuplanen – z.B. alte Stahlleitungen (Wasser), Rohre aus Beton oder Ton (Abwasser). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Niederschlagswasser von versiegelten Wegen und Flächen mit einem Gefälle zur Straße, unmittelbar über die vorhandene Grundstücksentwässerungsanlage abgeleitet werden (mittels Kastenrinne, Sinkkasten, o.ä.).

Wir bitten Sie für die Einschränkungen infolge des Baubetriebs, sowie für sonstige Zugangsbeschränkungen zu Ihrem Anwesen um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Kommunalunternehmen

Stadtwerke Gemünden

gez.                                                                                                     

                                                                                                              i.A.

Roland Brönner                                                                              Henry Bürgermeister

Vorstand                                                                                           Technischer Leiter